Oö. Hundehaltegesetz 2024
Verhaltensmedizinische Evaluierung für Hunde in Linz bei Dr. med. vet. Mayr Astrid
In der Tierarztpraxis Mayr führen wir verhaltensmedizinische Evaluierungen gemäß Oö. Hundehaltegesetz 2024 durch.
Für Hunde spezieller Rassen besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Dafür ist unter anderem ein positiver Befund einer verhaltensmedizinischen Evaluierung erforderlich.
Wenn es bereits zu einem Vorfall gekommen ist, ordnet die Gemeinde per Bescheid eine Evaluierung an.
Wir führen die Untersuchung durch und erstellen den erforderlichen Befund.